ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA RheinBACHer Fenstertechnik GmbH

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der RheinBacher Fenstertechnik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Locher Straße 39-41, 53359 Rheinbach, Telefon, (02255) 3059030, Fax (02255) 3059031, Mail info@rheinbacher-fenstertechnik.de (im Folgenden kurz GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigung der GmbH kommt der Vertrag zwischen der GmbH und dem Kunden zu Stande.

1.2. Vertragssprache ist deutsch.

2. Lieferung

Die GmbH liefert an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden auf ihn über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. zzgl. einer Fahrtkostenpauschale.

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) je nach Auftragsvolumen fällig.

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GmbH (Eigentumsvorbehalt).

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Herstellergarantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen, noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich/ Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten

2.1. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von der GmbH schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.

2.2. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird die GmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die die GmbH erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

2.3. Die Sache wird nach einem von der GmbH nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

3. Kündigung

Dem Kunden stehen die gesetzlichen Kündigungsrechte zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung erstellt die GmbH die Rechnung.

4. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1 Die Angaben der GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der GmbH nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.

Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. erweitertes Pfandrecht

8.1. Der GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Schlussbestimmungen

1.  Sind die Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

2. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB als Ganzes nicht berührt.

Für den Fall einer unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Fall einer Regelungslücke gilt das als vereinbart, was nach Sinn und Zweck dieser AGBs vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.